Let's do a Meeting Trainingsgeschäft
Allgemeine Gechäftsbedingungen
Für die Teilnahme an offenen Trainings, Aus- und Weiterbildungen von Let's do a Meeting gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Stand: 22. März 2024).
1. Anwendungsbereich; Begriffsbestimmungen
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle von der Let's do a Meeting („Let's do a Meeting”) angebotenen Aus- und Weiterbildungslehrgänge und Trainings („Veranstaltungen”). Sie regeln die Vertragsbeziehungen zwischen Let's do a Meeting und dem*der Teilnehmenden. Soweit andere Leistungen von Let's do a Meeting beansprucht werden, finden die vorliegenden AGB keine Anwendung.
1.2 Ein Training besteht aus mehreren aufeinander aufbauenden Modulen. Ein Training ist ein terminierter Lehrgang (Bsp: Let's do a Meeting Individuelles Training Mai - Juni 2024). Ein Training ist eine Veranstaltung, bei der eine Gruppe unter Anleitung mindestens eines*r Trainers*in Inhalte eines Themas erlernt/erarbeitet.
1.3 Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des*r Teilnehmenden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Let's do a Meeting (vertreten durch Claudia Brückner) stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform, ebenso wie die Aufhebung des Erfordernisses der Textform selbst. Werden Verträge in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Geschäftsbedingungen vorbehaltlos geschlossen, gelten dennoch ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Let's do a Meeting.
2. Vertragsabschluss
2.1 Die Teilnahme an diesen Veranstaltungen steht grundsätzlich jeder Person offen. Die Platzvergabe ergibt sich aus der Reihenfolge der Anmeldungen. Kann eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden, wird Let's do a Meeting dies dem*der Teilnehmenden umgehend mitteilen.
2.2 Vertragsgegenstand sind grundsätzlich die auf der Let's do a Meeting Website (www.lets-do-a-meeting.com) dargestellten Leistungsbeschreibungen (z.B. Trainingsinhalte des Let's do a Meeting Individuellen Trainings). Geringfügige Abweichungen (zum Beispiel ein Ersatz angekündigter Ausbilder*innen) sind möglich. Gesonderte Vereinbarungen, Abweichungen und Nebenabreden bedürfen der Textform.
2.3 Anmeldungen erfolgen grundsätzlich für einen kompletten Aus- oder Weiterbildungsdurchgang (Bsp: Let's do a Meeting Individuelles Training Mai - Juni 2024).
2.3.1 Ausnahmsweise ist nach Rücksprache mit Let's do a Meeting bei entsprechender Verfügbarkeit das Vorziehen oder Nachholen einzelner Aus- oder Weiterbildungstrainings in einem früheren oder späteren Aus- oder Weiterbildungsdurchgang möglich.
2.4 Anmeldungen bedürfen der Textform und können
per Website-Formular auf der Let's do a Meeting Website (www.lets-do-a-meeting.com)
oder
per E-Mail: mail@claudiabrueckner.de
erfolgen.
2.5 Der Vertrag kommt durch die Anmeldung des*der Teilnehmenden und die Zusendung der Anmeldebestätigung durch Let's do a Meeting zustande.
3. Teilnahmegebühren; Zahlungsbedingungen
3.1 Die Höhe der Teilnahmegebühr ergibt sich aus dem Anmeldeformular auf der Website oder einem sonstigen Angebot von Let's do a Meeting. Die Teilnahmegebühr wird als Nettopreis je Teilnehmer*in angegeben. In der Teilnahmegebühr sind die Kosten für die in den Aus- oder Weiterbildung oder dem Training benötigten Materialien enthalten. Die Gebühr beinhaltet keine Unterbringungs- und Reisekosten, soweit dies nicht anders angegeben ist.
3.2 Die Rechnungslegung erfolgt grundsätzlich vor der Durchführung der Veranstaltung. Sollte die Zahlung des*der Teilnehmenden nicht mindestens ein Tag vor Veranstaltungsbeginn eingegangen sein, behält sich Let's do a Meeting das Recht vor, den Vertrag zu stornieren.
3.3 Die Rechnung ist ab Zugang innerhalb von 14 Tagen in Euro zu begleichen. Dies gilt vorbehaltlich abweichender Individualvereinbarungen.
4. Stornierung durch die*den Teilnehmenden; Übertragbarkeit von Plätzen; Umbuchung einzelner Trainings
4.1 Möchte die*der Teilnehmende eine Buchung stornieren, ist Let's do a Meeting davon in Textform in Kenntnis zu setzen.
4.2 Es besteht die Möglichkeit, statt einer Stornierung, bis eine Woche vor Durchführung des ersten Trainings kostenfrei einen Ersatzteilnehmer\in für das gesamte Training zu benennen.
4.3 Bei einer Stornierung fallen folgende Gebühren an:
Stornierung bis 90 Tage vor Beginn der Veranstaltung: kostenfrei, da Let's do a Meeting noch ausreichend Gelegenheit hat, den Platz weiter zu vergeben;
Stornierung bis 30 Tage vor Beginn der Veranstaltung: 25% der Aus- /Weiterbildungs- / Trainingsgebühr (“Teilnahmegebühr”) zzgl. MwSt,
Stornierung zwischen 15 und 29 Tagen vor Beginn der Veranstaltung: 50% der Teilnahmegebühr zzgl. MwSt.;
Stornierung innerhalb von 14 Tagen vor Beginn der Veranstaltung: 100% der Teilnahmegebühr zzgl. MwSt.
4.4 Bei einem von dem*der Teilnehmenden veranlassten Abbruch eines bereits laufenden Trainings oder bei Nichterscheinen wird das Training vollständig in Rechnung gestellt.
4.5 Erscheint die*der Teilnehmende zu einzelnen Trainings eines Aus- oder Weiterbildungsdurchgangs nicht oder möchte er*sie die Teilnahme an einem einzelnen Modul des Trainings absagen und die Teilnahme an einem Moudul auf einen anderen Trainingsdurchgang - sofern verfügbar - verschieben, ist Let's do a Meeting hiervon unverzüglich in Textform in Kenntnis zu setzen.
4.5.1 Es fallen unabhängig von der Dauer des Trainings und des Grunds des Nichterscheinens/ Absagegrunds folgende Umbuchungsgebühren an:
Umbuchung bis 30 Tage vor Beginn des Trainings: kostenfrei, da Let's do a Meeting noch ausreichend Gelegenheit hat, den Platz im stornierten Training an einen Interessentin von der Warteliste zu vergeben;
Umbuchung ab 29 Tagen vor Beginn des Trainings: 150 Euro zzgl. MwSt.
4.5.2 Bucht die*der Teilnehmende in Summe mehr als zwei Trainings in einem Aus- oder Weiterbildungsdurchgang um, gelten für die umgebuchten Trainings statt der Umbuchungsgebühren aus Nr. 4.5.1 die Stornierungsgebühren aus Nr. 4.3 analog.
4.5.3 Die Umbuchung auf ein konkretes Moudl eines anderen Trainings kann von Let's do a Meeting nicht gewährleistet werden. Die Umbuchung erfolgt unter Berücksichtigung verfügbarer Umbuchungskontingente in den anderen angebotenen Terminen (in der Regel maximal 2 Plätze pro Modul).
5. Verbraucher*innen-Widerrufsbelehrung
Sofern die*der Teilnehmende Verbraucher:in ist, steht ihm*ihr ein gesetzliches Widerrufsrecht zu (vgl. §§ 355, 312c BGB).
5.1 Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses (§ 355 Abs. 2 BGB).
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder per E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
5.2 Folgen des Widerrufs
Wenn Sie den Vertrag widerrufen, hat Let's do a Meeting Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für die Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Beginnt die Dienstleistung während der Widerrufsfrist, haben Sie nach Ausübung Ihres Widerrufsrechts einen angemessenen Betrag zu zahlen, wenn Sie von uns ausdrücklich verlangt haben, dass wir mit der Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen sollen. Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen besteht unser Anspruch auf Wertersatz nur dann, wenn Sie Ihr Verlangen nach dem Beginn der Leistungserbringung auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt haben.
Angemessen ist der Betrag, der dem Anteil der bis zu diesem Zeitpunkt bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. Entscheidend ist der Zeitpunkt, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.
An:
Let's do a Meeting
c/o Nextland
Straßburger Straße 55
10405 Berlin
E-Mail: mail@claudiabrueckner.de
6. Stornierung und Änderung durch Let's do a Meeting
6.1 Let's do a Meeting ist berechtigt, die Durchführung von Trainings abzusagen, wenn insbesondere einer oder mehrere der folgenden Gründe eintreten:
- unzureichende Anzahl an Teilnehmer*innen (die Mindestteilnehmer*innenzahl bei Veranstaltungen beträgt 5 Personen),
- die*der Trainer*in ist aus gesundheitlichen Gründen verhindert,
- höhere Gewalt (z.B. eine Epidemie).
6.2 Im Fall der Absage eines kompletten Aus- oder Weiterbildungsdurchgangs oder Trainings durch Let's do a Meeting erstattet Let's do a Meeting die Teilnahmegebühr in voller Höhe unverzüglich, spätestens 14 Tage nach der Stornierung.
6.3 Muss ein einzelnes Training eines Aus- oder Weiterbildungsdurchgangs aus in Ziffer 6.1 genannten Gründen abgesagt werden, wird sich Let's do a Meeting bemühen, einen Ersatztermin anzubieten. Kann die*der Teilnehmende den Ersatztermin nicht wahrnehmen, hat er*sie die Möglichkeit, dieses Modul - sofern verfügbar - im Rahmen eines nachfolgenden Trainings nachzuholen.
6.4 Im Falle einer Absage ist ein Anspruch auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Kosten, die durch Arbeitsausfall entstehen, ausgeschlossen.
6.5 Let's do a Meeting ist berechtigt, notwendige inhaltliche, methodische oder organisatorische Änderungen an einzelnen Veranstaltungen ohne Zustimmung des*der Teilnehmenden vorzunehmen, soweit es nicht zu einer erheblichen Leistungsänderung kommt. Eine erhebliche Leistungsänderung ist nicht gegeben, wenn aufgrund der Folgen einer Pandemie Präsenz-Trainings auf Online-Termine umgestellt werden.
6.6 Bei einer erheblichen Leistungsänderung kann der*die Kund*in kostenlos vom Vertrag zurücktreten oder stattdessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Veranstaltung verlangen, wenn Let's do a Meeting in der Lage ist, eine solche Veranstaltung ohne Mehrpreis für den*die Kund*in aus seinem Angebot anzubieten. Diese Rechte hat der*die Kund*in nach der Mitteilung über die Leistungsänderung durch Let's do a Meeting gegenüber Let's do a Meeting unverzüglich geltend zu machen.
7. Foto- und Videoaufnahmen
7.1 In den Veranstaltungen können Fotografien von den Teilnehmenden im Rahmen eines Fotoprotokolls angefertigt werden. Die Fotoprotokolle werden nur den Teilnehmenden der Veranstaltung sowie den Ausbilder*innen und Mitarbeitenden von Let's do a Meeting, die einer Geheimhaltungspflicht unterliegen, zur Verfügung gestellt. Sollte der Teilnehmende einer Aufnahme seiner Person nicht zustimmen, ist dies vor Beginn der Veranstaltung den Ausbildenden mitzuteilen.
7.2 Bei den Veranstaltungen kann es zur Aufnahme der Teilnehmenden auf Fotos oder Videos kommen. Diese Aufnahmen können zu Werbezwecken von Let's do a Meeting verwendet werden. Sollten die Aufnahmen zu Werbezwecken verwendet werden, holen die Ausbilder*innen oder ein*e sonstige*r Mitarbeiter*in von Let's do a Meeting das Einverständnis jedes abgebildeten Teilnehmenden vor der geplanten Nutzung gesondert ein.
8. Haftung
8.1 Let's do a Meeting haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Ferner haftet Let's do a Meeting für die fahrlässige Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung die*der Teilnehmende regelmäßig vertrauen kann. Im letztgenannten Fall haftet Let's do a Meeting nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Eine Haftung für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten ist ausgeschlossen. Die Haftungsbeschränkung gilt ebenfalls für die Erfüllungsgehilf*innen von Let's do a Meeting. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
8.2 Alle Empfehlungen und Einschätzungen im Rahmen der Weiterbildungslehrgänge und Trainings erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, entsprechend dem derzeitigen Kenntnisstand.
8.3 Bei den angebotenen Weiterbildungen und Trainings handelt es sich ausschließlich um Lern- und Trainingsleistungen, nicht um Therapieleistungen.
8.4 Let's do a Meeting haftet nicht für Schäden, die durch Unfälle und/oder durch Verlust oder Diebstahl von in die Veranstaltungsorte eingebrachten Sachen, insbesondere Garderobe oder Wertgegenstände, entstehen.
8.5 Bei Schäden die durch die*den Teilnehmenden verursacht werden, haftet sowohl die*der Teilnehmende als auch das anmeldende Unternehmen.